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Beratung:
Der Bau und Umfang von Blitzschutzsystemen richtet sich nach dem Grad
der Gefährdung des jeweiligen Objektes. Ausschlaggebend sind die
Art der Nutzung, Grösse und eine eventuell exponierte Lage des
betreffenden Gebäudes sowie die technische Einrichtung. Dabei ist
es unabhängig davon, ob es sich um einen Altbau oder Neubau
handelt. Auch bereits bestehende Gebäude können
nachträglich mit einem Blitzschutzsystem ausgerüstet werden.
Abgesehen von vorhandenen, behördlichen Bauauflagen bei
öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten wie
Kirchen, Veranstaltungshallen und Sportstadien sind Blitzschutzsysteme
z.B. bei Industrieanlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen
zwingend notwendig.
Der Schutzbedarf einer baulichen Anlage wird je nach
Gefährdungspotential in die Schutzklassen I-IV eingeteilt. Diese
werden nach einem festgelegten Berechnungssystem genau ermittelt.
Ob und in welchem Umfang Ihr Objekt geschützt werden muss, ermitteln wir für Sie.
Sie erhalten von uns ein massgeschneidertes Konzept entsprechend den geltenden Vorschriften - Fragen Sie uns.
Planung:
Unter
Berücksichtigung der vorausgegangenen Berechnung der Schutzklasse,
führen wir nun die Planung des Blitzschutzsystems durch. Grundlage
hierfür sind die eventuell vorhandenen Auflagen in der
Baugenehmigung, die Vorschriften für Blitzschutzsysteme und nicht
zuletzt unsere langjährige Erfahrung.
Je nach Grösse und Umfang des Baukörpers werden im Zuge der
Planung per EDV Zeichnungen erstellt, in denen die
Leitungsführung, Abschirmungen, Anzahl der Ableitungen und die
Erdung festgehalten werden. Anhand der nun vorliegenden Daten wird die
Massenermittlung durchgeführt. Sie erhalten dann ein
schriftliches, detailliertes und für Sie kostenloses Angebot
massgeschneidert für Ihr Objekt.
Montage:
Bereits vorhandene Objekte können meist in einem Zuge mit einem
Blitzschutzsystem bestückt werden. Bei Neubauten wird die Montage
gewerkübergreifend in
Zusammenarbeit mit der technischen Bauleitung und den anderen am Bau beteiligten Firmen durchgeführt.
Die Absprache vor Ort ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeiten.
Unsere Erfahrung hat gezeigt, das bei entsprechender Kommunikation
zwischen den Gewerken ein zügiges und erfolgreiches Fortkommen im
Baufortschritt am Besten gewährleistet ist.
Bei besonderen Erfordernissen werden während der Bauphase auch der
Rat eines Sachverständigen oder des Materiallieferanten
einbezogen. Für unsere Montagearbeiten setzen wir
ausschliesslich qualitativ hochwertige Materialien ein. Die
Anlage wird nach
Fertigstellung einer eingehenden elektrischen und mechanischen
Prüfung unterzogen.
Prüfung:
Um die Funktionsfähigkeit eines einmal installierten
Blitzschutzsystems auf Dauer zu gewährleisten sind
Prüfungen notwendig, die in vorgeschriebenen Intervallen
stattfinden.
Grundsätzlich
wird eine erste Prüfung nach Fertigstellung einer Neuanlage
durchgeführt. Diese Abnahmeprüfung beinhaltet eine optische-
und mechanische Prüfung bei der der vorschriftsmässige
Leitungsverlauf und die Festigkeit der Systembauteile kontrolliert
werden.
Mit der elektrischen Prüfung werden die
Erdübergangswiderstände der einzelnen Erdungen, der
Gesamtanlage und des Potentialausgleichs ermittelt.
Bauliche Veränderungen, Witterungseinflüsse oder auch
Blitzschläge können im Laufe der Zeit die Funktionalität
eines Blitzschutzsystems negativ beeinflussen. Aus diesem Grunde sind
Revisionsprüfungen vorgeschrieben, die je nach Schutzklasse in
vorgegebenen Abständen durchzuführen sind:
Schutzklasse:
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Sichtprüfung
Jahr
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Umfassende Prüfung
Jahr
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Umfassende Prüfung bei
kritischen Situationen a,b
Jahr |
I und II
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1
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2
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1 |
III und IV:
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2
|
4
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1 |
a Blitzschutzanlagen für explosionsgefährdete bauliche Anlagen sollen alle 6 Monate einer
Sichtprüfung unterzogen werden. Der elektrische Test der Installation sollte einmal im Jahr
ausgeführt werden. Eine akzeptable Abweichung von diesem
jährlichen Prüfplan wäre es, die Tests
alle 14 bis 15 Monate dort durchzuführen, wo es sinnvoll erscheint, die Messung des Erd-
widerstands zu unterschiedlichen Zeiten des Jahres durchzuführen, um so einen Hinweis auf
jahreszeitbedingte Veränderungen zu bekommen.
b Kritische Situationen könnten sich auf bauliche Anlagen beziehen, die sensible System beinhalten,
oder auf Bürogebäude, Geschäftshäuser odeer
Plätze, wo sich eine größere Anzahl von Personen
aufhalten kann. |
Vorrangig sind hiervon abweichende Intervalle zu beachten, die
eventuell projektabhängig durch Bauauflagen oder
weiterführende Bestimmungen vorgesehen sind.
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